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Katastervermessungen – Liegenschaftsvermessungen

Die Kosten für Kataster- und Liegenschaftsvermessungen richten sich nach der amtlichen Landesgebührenordnung. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen eine unverbindliche, unentgeltliche Kostenschätzung.

  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

    Sowohl bei Rechtsgeschäften (Immobilien-, Grundstücksgeschäfte) als auch als planerische Grundlage (Lagepläne, Bauanträge) werden in der Regel graphische Nachweise von Flurstücken und Gebäuden bzw. Auskünfte zu Flurstücken oder Eigentümern benötigt. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), den Eigentümernachweisen und der Liegenschaftsbeschreibung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bedingungen zur Verfügung.

  • Gebäudeeinmessung

    Gerne messen wir Ihr fertiggestelltes Gebäude ein und veranlassen die Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster. Als Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach Rohbaufertigstellung Ihres Gebäudes dessen Einmessung zu beantragen. Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung unterliegen der Landesgebührenordnung und richten sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes, sprich den Baukosten.

  • Grenzbestimmung

    Grenzwiederherstellungen bzw. Grenzfeststellungen werden erforderlich, wenn Grenzpunkte fehlen bzw. die Lage vorhandener Grenzpunkte zweifelhaft ist oder die Lage der Grenze in der Örtlichkeit nicht nachvollzogen werden kann. Gerne bestimmen wir die benötigten Grenzen und vermarken die Grenzpunkte dauerhaft in der Örtlichkeit und schaffen hiermit Rechtssicherheit für Sie, z.B. bei Grenzstreitigkeiten und/oder der Errichtung von grenzbezogenen Bauwerken.

  • Teilungsvermessung

    Bei einer Teilungsvermessung werden bestehende Grundstücke in zwei oder mehrere Teile zerlegt. Gründe dafür können unter anderem Eigentumsregulierungen bei Käufen/Verkäufen, Erbschaften und Erbschaftsvorbereitungen oder geplante unterschiedliche Belastungen (z.B. bei Bestellung einer Grundschuld, Hypothek oder zur Vermeidung der Eintragung einer Grunddienstbarkeit) von Grundstücksabschnitten sein.

    Die neuen Grenzen werden nach Ihren Wünschen in der Örtlichkeit bestimmt, mit Grenzpunkten vermarkt und anschließend in einem Verwaltungsverfahren beurkundet. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen veranlassen wir die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Als Auftraggeber und/oder Eigentümer erhalten Sie nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster die Fortführungsmitteilung, in der das Vermessungsergebnis unter Angabe der neuen Flurstücksnummern und Flächen dokumentiert ist. Damit können Sie bei einem Notar eine gewünschte Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen.

    Die Kosten für eine Teilungsvermessung richten sich nach verschiedenen Faktoren u. a. Anzahl und Größe der Flurstücksteile, Anzahl der Grenzpunkte, Höhe des Bodenrichtwertes. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Kostenschätzung.

  • Sonderung

    Bei einer Sonderung wird ein bestehendes Grundstück ohne örtliche Vermessung und ohne Abmarkung der Grenzpunkte auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters „nur auf dem Papier“ aufgeteilt. Eine Sonderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wobei die Qualität des Liegenschaftskatasters maßgeblich ist. Gerne beraten wir Sie und prüfen die Zulässigkeit.

    Natürlich ist es durch eine nachträglich zu beauftragende Grenzbestimmung möglich, die zuvor durch die Sonderung entstandene Grenze, abzumarken.

  • Vereinigung von Grundstücken

    Mit Hilfe eines Vereinigungsantrages können Eigentümer/innen mehrere Grundstücke zu einem Grundstück vereinigen lassen.  Dies dient zum einen der Übersichtlichkeit und Vereinfachung und kann für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sein. Dabei werden zwei oder mehrere benachbarte Grundstücke zu einem Grundstück vereinigt. Voraussetzung ist gleiches Eigentum und gleiche Belastung der zu vereinigenden Grundstücke.

  • ​Vermessung langgestreckter Anlagen

    Nach dem Ausbau oder Neubau von Straßen, Radwegen, Bahnlinien, Dämmen, Gewässern etc. ist eine Vermessung zur Eigentumsregulierung bzw. Grenzbestimmung der durch die Baumaßnahmen entfernten Grenzpunkte erforderlich.

Vermessungsbüro Tonollo
Schloßbergstraße 36
55411 Bingen am Rhein
(Kreis Mainz-Bingen)

Tel: 06721 990513
Fax: 06721 990514
E-Mail: info@vermessung-tonollo.de